Erneute Ermittlungen zum Tod von Matiullah J. in Fulda

#WasGeschahMitMatiulla?

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Beschwerde des Bruders von Matiullah J. gegen Einstellung der Ermittlungen erfolgreich

Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt hat am gestrigen Montag, den 10. August, der Beschwerde des Bruders von Matiullah gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen den Polizisten, der die tödlichen Schüsse abgab, stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft in Fulda muss nun die Ermittlungen wieder aufnehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt rügt damit die scheinbar ungenau geführten Ermittlungen in Fulda und beim LKA Hessen. Dass dem Einspruch von Matiullahs Bruder stattgegeben wurde, verweist darauf, dass es in den Ermittlungen erhebliche Fehler oder Versäumnisse gegeben haben muss. Einsprüchen gegen die Einstellung von Ermittlungen wird nur in sehr seltenen Fällen stattgegeben, insbesondere wenn es sich um Ermittlungen gegen Polizist*innen handelt.

Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt legt nahe, dass in der Begründung zur Einstellung des Verfahrens Widersprüche aufgetaucht sind, wichtige Sachverhalte nicht ausermittelt wurden oder dass es neue Anhaltspunkte gibt, aufgrund derer die Ermittlungen fortgeführt werden müssen. Sofern der Beschwerde nicht wegen neuer Anhaltspunkte stattgegeben wurde würde es bedeuten, dass die Ermittlungen in Fulda nicht nur höchst intransparent geführt, sondern hierbei auch grobe Fehler gemacht wurden. Die Motivation, die tödlichen Schüsse auf Matiullah aufzuklären, kann demnach auf Seiten der Justiz und Polizei in Fulda offensichtlich als gering eingestuft werden.

Ermittlungen zu Polizeigewalt – ein systemisches Problem

Es wurde immer wieder kritisiert, dass die Polizei in Fällen von potentieller Polizeigewalt gegen sich selbst ermittelt. Dass die Beamt*innen des LKA Hessen in ihren Ermittlungen gegen ihre Kolleg*innen in Fulda durch ihre institutionelle Nähe nicht voreingenommen sein sollen, ist kaum denkbar, und auch die Staatsanwaltschaft steht in ihrer täglichen Arbeit mit der Polizei den Beschuldigten viel zu nahe. Aus diesem Grund werden seit Jahren unabhängige Stellen zur Aufarbeitung von potentieller Polizeigewalt und strukturellem Rassismus gefordert. Kürzlich hat die taz beispielsweise “24 Todesfälle in Gewahrsam” untersucht, in denen es um von rassismus betroffene Personen geht. Insbesondere nach dem Bekanntwerden des hessischen Polizeiskandals bzw. des NSU 2.0 erscheinen solche Stellen dringender denn je. Auch im Polizeipräsidium Osthessen gab es im Zuge des hessischen Polizeiskandals Fälle in denen Nazis in der Behörde aufgeflogen sind.

Die Fuldaer Polizei und Staatsanwaltschaft waren zuletzt in die Kritik geraten, weil sie mit strafrechtlichen Repressionen gegen Demonstrant*innen, Kritiker*innen und Aktivist*innen vorgingen, nachdem diese Aufklärung im Fall gefordert hatten. Doch der Versuch die Öffentlichkeit zum Schweigen zu bringen und kritische Nachfragen zu unterbinden ist gescheitert und hat stattdessen die bundesweite Aufmerksamkeit für den Fall verstärkt.

Wir bleiben Wachsam – Der Kampf für Aufklärung geht weiter

Wir unterstützen weiterhin die Forderungen nach einer unabhängigen Aufklärung von Matiullahs Tod. Zum Dritten Mal nimmt die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen auf. Damit hat sie zum dritten Mal die Chance transparente und ausgiebige Untersuchungen anzustellen.

Zu oft haben wir erlebt wie Ermittlungen nach tödlichen Einsätzen der Polizei eingestellt, Täter*innen geschützt und entschuldigt wurden. Mit Oury Jalloh, Adel B., Aman Alizada oder Mehmet B. sind nur einige Fälle genannt. Wir werden wachsam bleiben und nicht aufhören Druck auf die ermittelnden Behörden auszuüben. Wir danken dem Afghan Refugees Movement und allen Unterstützer*innen, die die Aufklärung weiterhin ermöglichen und damit die Erinnerung an Matiullah erhalten.